Die ordentliche Hauptversammlung 2024 der ABOUT YOU Holding SE fand am Freitag, den 28. Juni 2024, um 10:00 Uhr MESZ als virtuelle Hauptversammlung statt.
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Für ordnungsgemäß angemeldete Aktionär*innen bzw. ihre Bevollmächtigten wurde die gesamte Hauptversammlung in Bild und Ton live über das Aktionärsportal, das ab dem 6. Juni 2024 um 24:00 Uhr MESZ unter hauptversammlung.aboutyou.de erreichbar war, übertragen.
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Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes haben die Aktionär*innen von der Anmeldestelle eine Anmeldebestätigung erhalten, die die persönlichen Zugangsdaten für das Aktionärsportal beinhaltet.
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Auf Grundlage von § 17 Abs. 8 der Satzung in Verbindung mit § 118a AktG hat der Vorstand entschieden, die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von ABOUT YOU benannten Stimmrechtsvertreter*innen) als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten.
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Die Hauptversammlung 2024 wurde in deutscher Sprache abgehalten. Eine Übertragung mit englischer Übersetzung war verfügbar.
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Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der elektronischen Briefwahl waren nur diejenigen Aktionär*innen berechtigt, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Berechtigungsnachweis erbracht haben. Die Stimmabgabe im Wege der elektronischen Briefwahl erfolgte ausschließlich über das Aktionärsportal. Die Briefwahl-Stimme konnte ab dem 7. Juni 2024 und auch am Tag der Hauptversammlung bis zur förmlichen Beendigung der Möglichkeit zur Stimmrechtsausübung durch den Versammlungsleiter im Anschluss an die Aussprache abgegeben werden. Bis zu diesem Zeitpunkt konnten abgegebene Stimmen über das Aktionärsportal geändert oder widerrufen werden.
Aktionär*innen konnten ihr Stimmrecht und die sonstigen ausübbaren Aktionärsrechte auch durch eine/ n Bevollmächtigte*n, z. B. durch einen von § 135 AktG erfassten Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine/ n sonstige/ n Dritte*n, ausüben lassen. Auch dann waren für den betreffenden Aktienbestand eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich.
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Die Stellungnahmen mussten ABOUT YOU bis zum Ablauf des 22. Juni 2024, 24.00 Uhr MESZ, zugehen. Stellungnahmen waren in Textform in deutscher Sprache über das Aktionärsportal zu übermitteln. Sie durften maximal 10.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) umfassen.
ABOUT YOU hat jegliche die Stellungnahmen bis spätestens vier Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum 23. Juni 2024, 24.00 Uhr MESZ, unter Nennung des Namens der übermittelnden Aktionär*innen im Aktionärsportal, das unter hauptversammlung.aboutyou.de erreichbar ist, zugänglich machen.
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Die der Hauptversammlung elektronisch zugeschalteten Aktionär*innen bzw. ihre Bevollmächtigten hatten in der Hauptversammlung ein im Wege der Videokommunikation wahrzunehmendes Rederecht.
Zur Ausübung des Rederechts konnten Redebeiträge spätestens ab Beginn der Hauptversammlung über das Aktionärsportal angemeldet werden.
Zur Ausübung des Rederechts konnten Redebeiträge ab Beginn der Hauptversammlung über das Aktionärsportal angemeldet werden.
Technische Voraussetzung für die Wahrnehmung des Rederechts war, dass Aktionär*innen bzw. ihre Bevollmächtigten über ein internetfähiges Endgerät verfügen, welches ebenfalls eine Kamera und ein Mikrofon hat, auf das jeweils vom Browser aus zugegriffen werden kann.
ABOUT YOU behielt sich das Recht vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär*in bzw. ihren Bevollmächtigten und ABOUT YOU in der Hauptversammlung und vor dem Redebeitrag zu überprüfen und den Redebeitrag zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist.
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Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und Abs. 3 AktG wurden zugänglich zu machende Gegenanträge von Aktionär*innen einschließlich des Namens, einer etwaigen Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich unter hauptversammlung.aboutyou.de veröffentlicht.
Für Wahlvorschläge von Aktionär*innen (Wahl des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts) gemäß § 127 AktG gelten die vorstehenden Ausführungen einschließlich der Frist für die Zugänglichmachung des Wahlvorschlags (Zugang spätestens bis zum Ablauf des 13. Juni 2024, 24:00 Uhr MESZ) sinngemäß; der Wahlvorschlag muss nicht begründet werden. Der Vorstand braucht den Wahlvorschlag nach § 127 Satz 3 AktG auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person enthält.
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